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   LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2014 - L 1 RS 18/13   

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https://dejure.org/2014,6613
LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2014 - L 1 RS 18/13 (https://dejure.org/2014,6613)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.01.2014 - L 1 RS 18/13 (https://dejure.org/2014,6613)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - L 1 RS 18/13 (https://dejure.org/2014,6613)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung höherer Entgelte für Zeiten der fiktiven Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen durch einen Meliorationsingenieur

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung höherer Entgelte für Zeiten der fiktiven Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen durch einen Meliorationsingenieur

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2011 - L 1 R 324/07

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2014 - L 1 RS 18/13
    Er bezieht sich auf seine Ausführungen im erstinstanzlichen Verfahren und führt ergänzend und vertiefend aus, die vom erkennenden Senat im Urteil vom 27. Januar 2011 (L 1 R 324/07, juris) geäußerte Ansicht deute darauf hin, dass der Studiengang Melioration durchaus als technischer Studiengang zu verstehen sei, da die zu belegenden Fächer überwiegend technischer Art gewesen seien.

    Diese Frage hatte der Senat in dem Verfahren L 1 R 324/07 (Urteil vom 27. Januar 2011) offen gelassen, weil der dortige Kläger nach Auffassung des Senats die betriebliche Voraussetzung nicht erfüllte und bereits daran der geltend gemachte Anspruch scheiterte.

  • BSG, 18.10.2007 - B 4 RS 17/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2014 - L 1 RS 18/13
    Die Auffassung der Beklagten werde durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), insbesondere die Entscheidung vom 18. Oktober 2007 (B 4 RS 17/07 R), nicht getragen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2009 - L 1 R 91/06

    Aus für die fiktive Intelligenzrente

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2014 - L 1 RS 18/13
    Der Senat hat die Beteiligten darauf hingewiesen, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung (seit dem Urteil vom 19. März 2009 - L 1 R 91/06 -, www.sozialgerichtsbarkeit.de; vorher offen gelassen) die Einbeziehung in ein Zusatzversorgungssystem nur möglich ist, wenn zu Zeiten der DDR eine entsprechende schriftliche Versorgungszusage erteilt worden ist.
  • LSG Brandenburg, 12.04.2005 - L 22 RA 324/04

    Feststellung der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2014 - L 1 RS 18/13
    Nach dieser Anlage waren Absolventen der Agrarwissenschaften nur dann befugt, den Titel eines Diplomingenieurs zu führen, wenn sie einen Abschluss in der Fachrichtung Mechanisierung der Landwirtschaft oder Lebensmitteltechnologie besaßen (vgl. auch Landessozialgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 12. April 2005 - L 22 RA 324/04 - juris, Rdnr. 33; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2006 - L 27 RA 246/07 - juris, Rdnr. 36; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 09. Juli 2007 - L 7 R 739/06 - juris, Rdnr. 33).
  • LSG Sachsen, 09.07.2007 - L 7 R 739/06
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2014 - L 1 RS 18/13
    Nach dieser Anlage waren Absolventen der Agrarwissenschaften nur dann befugt, den Titel eines Diplomingenieurs zu führen, wenn sie einen Abschluss in der Fachrichtung Mechanisierung der Landwirtschaft oder Lebensmitteltechnologie besaßen (vgl. auch Landessozialgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 12. April 2005 - L 22 RA 324/04 - juris, Rdnr. 33; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2006 - L 27 RA 246/07 - juris, Rdnr. 36; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 09. Juli 2007 - L 7 R 739/06 - juris, Rdnr. 33).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - L 2 R 1025/15

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Hierzu habe das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 30. Januar 2014 (L 1 RS 18/13) unter anderem ausgeführt: "Nach der Anlage zur Anordnung über die Erteilung und Führung von Berufsbezeichnungen der Hoch- und Fachschulausbildung vom 3. März 1976 ist eine Differenzierung zwischen Technischen Wissenschaften einerseits und Agrarwissenschaften andererseits angelegt.

    Nach dieser Anlage waren Absolventen der Agrarwissenschaften nur dann befugt den Titel eines Diplom-Ingenieurs zu führen, wenn sie einen Abschluss in der Fachrichtung Mechanisierung der Landwirtschaft oder Lebensmitteltechnologie besaßen (vergleiche auch Landessozialgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 12. April 2005, Az. L 22 RA 324/04, zitiert nach Juris, Rn. 33; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2006, Az. L 27 RA 246/04, zitiert nach Juris, Rn. 36; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Juli 2007, Az. L 7 R 739/06, zitiert nach juris Rn. 33; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2014, Az. L 1 RS 18/13, zitiert nach juris)".

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - L 1 RS 34/13

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Als solche werden dort u. a. genannt: Technische Wissenschaften mit den Fachrichtungen Maschinenwesen, Werkstoffwesen, Verfahrenstechnik, Elektrotechnik oder Elektronik, Bauwesen, Städtebau und Architektur, Verkehrswesen, Geodäsie und Kartografie, Bergbau, Informationsverarbeitung, Verarbeitungstechnik, übrige Ingenieurdisziplinen mit der Berufsbezeichnung Diplomingenieur sowie Agrarwissenschaften mit den Fachrichtungen Pflanzenproduktion, Agrochemie und Pflanzenschutz, Pflanzenzüchtung und Saatgutproduktion und Tierproduktion mit der Berufsbezeichnung Diplomagraringenieur, gärtnerische Produktion mit dem Titel Diplomgartenbauingenieur, Fischproduktion mit der Berufsbezeichnung Diplomfischingenieur, Veterinärmedizin mit der Bezeichnung Tierarzt, Forstwirtschaft mit der Berufsbezeichnung Diplomforstingenieur, Meliorationswesen mit der Berufsbezeichnung Diplommeliorationsingenieur, Mechanisierung der Landwirtschaft sowie Lebensmitteltechnologie jeweils mit der Berufsbezeichnung Diplomingenieur (vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2014 - L 1 RS 18/13 - juris, Rdnr. 16, zum Meliorationsingenieur).
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